Erklärung zur Barrierefreiheit

Website entspricht dem spanischen Zugänglichkeitsgesetz (RD 1112/2018)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website entspricht aufgrund der Ausnahmen und Nichteinhaltung der im folgenden Punkt aufgeführten Punkte teilweise dem spanischen Königlichen Dekret (RD) 1112/2018.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf die folgenden Inhalte kann aus folgenden Gründen nicht zugegriffen werden:

  • Nichteinhaltung der königlichen Verordnung 1112/2018
    • Logos und Bilder haben falschen oder verwirrenden Alternativtext und komplexen Bildern fehlen Textbeschreibungen [Anforderungsnummer 9.1.1.1 Nicht-textlicher Inhalt, UNE-EN 301549:2022].
    • Listen werden falsch erstellt (ohne Listen-Tags), Tabellen haben falsch beschriftete Zellen und es gibt unsichtbare Beschriftungen auf Formularelementen [Anforderung Nummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, von UNE-EN 301549:2022].
    • Tabellen sind nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst und Formularfelder werden auf kleinen Bildschirmen nicht richtig angezeigt [Anforderungsnummer 9.1.4.10 Reflow, von UNE-EN 301549:2022].
    • Beim Ändern von Abständen und Zeilenhöhen wird der Text nicht richtig angezeigt [Anforderung Nummer 9.1.4.12 Textabstand, UNE-EN 301549:2022].
    • Auf einige Elemente kann nicht über die Tastatur zugegriffen werden, z. B. auf Links zu sozialen Medien, den Kommentartext-Editor, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, zur Seitennummerierung von Suchergebnissen oder Kalenderpfeile [Anforderungsnummer 9.2.1.1 Tastatur, von UNE-EN 301549:2022].
    • Elemente erhalten keinen Fokus und erlauben somit beispielsweise keine Tastaturinteraktion [Anforderung Nummer 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, von UNE-EN 301549:2022].
    • Die Funktion der Links wird nicht richtig identifiziert (unzureichende Beschreibungen, zu allgemeiner Text, unangemessene Titel usw.) [Anforderung Nr. 9.2.4.4 „Zweck von Links“, UNE-EN 301549:2022].
    • Überschriften enthalten wiederholten und/oder schlecht beschreibenden Text [Anforderungsnummer 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, UNE-EN 301549:2022].
    • Bilder, Infografiken, Linktexte oder Schaltflächen, Überschriftentexte und Inhalte werden nicht in andere Sprachen übersetzt [Anforderung Nummer 9.3.1.2 Sprache der Teile, von UNE-EN 301549:2022].
    • Einige Seiten verwenden dasselbe Symbol für unterschiedliche Zwecke, was zu Verwirrung führt [Anforderung Nummer 9.3.2.4 Einheitliche Identifizierung, UNE-EN 301549:2022].
    • Den Fehlermeldungen fehlt eine Beschreibung, oder sie sind nicht zu einer einzigen Meldung zusammengefasst, und es fehlen Vorschläge für das korrekte Ausfüllen der Formularfelder [Anforderung Nr. 9.3.3.1 „Fehleridentifizierung“ von UNE-EN 301549:2022].
    • Formulare enthalten Pflichtfelder, ohne dass der Benutzer darüber informiert wird, und bei einigen Feldern fehlen Textbeispiele für das Feldformat (z. B. die Ausweisnummer) [Anforderung Nummer 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, von UNE-EN 301549:2022].
    • Formularfelder zeigen einen Fehler an, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, bieten aber keinen Korrekturvorschlag [Anforderung Nummer 9.3.3.3 Fehlervorschläge, von UNE-EN 301549:2022].
    • Seiten weisen Syntaxfehler auf, die möglicherweise dazu führen, dass Hilfsgeräte den Inhalt nicht richtig interpretieren (z. B. doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Tag-Konstruktion) [Anforderung Nummer 9.4.1.1 Parsing, von UNE-EN 301549:2022].
    • Einige Seiten verhindern, dass Hilfsgeräte Informationen abrufen, interagieren und über den Status von Steuerelementen der Benutzeroberfläche auf dem Laufenden bleiben, z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Linkattribute und Bilder in Seitensprache, die bei Anzeige von Bildschirmleseprogrammen nicht gelesen werden können [Anforderungsnummer 9.4.1.2 „Name, Funktion, Wert“ von UNE-EN 301549:2022].
    • Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Unzutreffend.
  • Der Inhalt unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung.
    • Möglicherweise gibt es Office-Dateien im PDF- oder anderen Format, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass dies bei den meisten der Fall ist.

Erstellung der folgenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. März 2024 erstellt.

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Organisation selbst durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 9. März 2024.

Feedback und Kontaktinformationen

Sie können Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018) kommunizieren, wie beispielsweise:

  • Meldung jeglicher möglicher Verstöße dieser Website.
  • Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Äußern Sie sonstige Anfragen oder Vorschläge zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Website.

Über die auf der Website angegebenen Kontaktdaten und unsere Kontakt Formular Sie können einreichen:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018.
  • Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen bezüglich:
    • Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 ausgeschlossen sind.
    • Inhalte, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind.

In der Anfrage zu zugänglichen Informationen müssen die Fakten und Gründe klar dargelegt werden und es muss sich um eine Anfrage handeln, die die Überprüfung ermöglicht, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.

Bewerbungsverfahren

Wenn eine Anfrage oder Beschwerde bezüglich zugänglicher Informationen abgelehnt oder abgelehnt wird oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Partei eine Beschwerde einreichen. Ebenso kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn zwanzig Werktage vergangen sind, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.

Der Anspruch kann über die Allgemeine Instanz der elektronischen Zentrale des Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation sowie über andere im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober, dem Gemeinsamen Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen, vorgesehene Optionen eingereicht werden.

Ansprüche werden von der Generalunterdirektion der Dienstleistungsinspektion des Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation entgegengenommen und bearbeitet.

Optionaler Inhalt

Diese Website bietet die Möglichkeit, Textgröße und -farbe sowie den Seitenhintergrund über die Standardkonfigurationsoptionen des Browsers zu ändern.

Wenn Sie die Schriftgröße des Textes in den wichtigsten Browsern ändern möchten, verwenden Sie die folgenden Menüs:

  • Internet Explorer, Mozilla und Firefox: Ansicht > Textgröße
  • Opera: Ansicht > Zoom
  • Safari: Ansicht > Text vergrößern
  • Chrome: Aktuelle Seite verwalten > Textgröße
  • So ändern Sie die Größe aller Elemente auf der Seite:
    • Strg + + zum Erhöhen
    • Strg + – zum Verringern
    • Strg + 0 stellt die ursprüngliche Größe des Textes wieder her
    • Wenn Sie das Stylesheet überschreiben oder die Farbe des Textes ändern möchten, können Sie die WAIs konsultieren. „So ändern Sie Textgröße oder Farben“ Seite.

Die Website ist für Responsive Viewing konzipiert und daher für die Anzeige auf Tablets und Mobilgeräten optimiert. Sie ist für die Anzeige auf den neuesten Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser auf diesen Geräten optimiert.